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AUFWERTUNG DER BEZIRKSANWÄLTE Ein wesentlicher Aspekt der StPO-Novelle ist die neue Aufgabenstellung der Bezirksanwälte. Wenige Wochen vor dem Starttermin herrscht noch immer große Verunsicherung der Kollegenschaft. Die Personalvertretung hat schon im Vorjahr die Aufwertung der Bezirksanwälte zu Strafreferenten mit eigenem Wirkungsbereich verlangt. Damit soll auch eine besoldungsrechtliche Besserstellung verbunden sein. Aus heutiger Sicht ist festzuhalten, dass derzeit wenig Motivation seitens des BMfJ zur Aufgabenreform spürbar ist. Der Zentralausschuss fordert dazu zügige und konstruktive Verhandlungen ein. |
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