[Firmenlogo-Bild] ZENTRALAUSSCHUSS BEIM
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

Personalvertretung für die Beamten und  Vertragsbediensteten
der Österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften und des
Bundesministeriums für Justiz

 

EO Novelle

              
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ERHÖHUNGEN IM VOLLZUGS- und WEGEGEBÜHRENGESETZ
für Gerichtsvollzieher


Nach schwierigen Verhandlungen ist es gelungen Erhöhungen im Vollzugs- und Wegegebührengesetz durchzusetzen.

Fahrtkosten:
Erhöhung der Fahrtkosten um je 20 Cent pro Akt in allen Kategorien.

Vollzugsgebühren:

§ 8 VGebG Vermögensverzeichnis

Bisher:    Gebühr fallbezogen (pro Akt)

Neu:        Gebühr pro aufzunehmendem Vermögensverzeichnis

 

§ 11 VGebG Mindestvergütung Abs 5
Anhebung dieser Gebühr um 20 Cent (40%) von 50 Cent auf 70 Cent

§ 18 VGebG Zustellungen:
Erhöhung der Gebühren um 60 Cent von Euro 1,40 auf € 2,-- sowie Gebühren auch auf Zustellungen im Exekutionsverfahren.

§ 26 VGebG Dienstzuteilungen:
Regelungen der Reisegebühren bei mehreren Dienstorten (Dienstzuteilung)

Alle diese Bestimmungen sind zur Zeit im Begutachtungsverfahren und sollen nach parlamentarischer Beschlussfassung mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

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Webmaster: werner.gschwandtner@za-justiz.at 
Stand: 09. November 2007