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Personalanforderungsrechnung (PAR) Der Zentralausschuss beim Bundesministerium f. Justiz hat den Beschluss gefasst, bei PAR II, welches von der Richterschaft gefordert und nun auch betrieben wird, nicht mitzumachen. Gründe dafür sind:
Nicht alles was neu ist, muss gut oder besser sein. Grundlage einer von der Kollegenschaft akzeptierten Personalanforderungsrechnung ist sicher die Auslastungsgerechtigkeit, die auch die Tätigkeit der PEG und der Ausbildungspools, Abwesenheiten durch Karenzen u. dgl. miteinbeziehen muss. |
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