[Firmenlogo-Bild] ZENTRALAUSSCHUSS BEIM
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

Personalvertretung für die Beamten und  Vertragsbediensteten
der Österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften und des
Bundesministeriums für Justiz

 

PAR

              
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Personalanforderungsrechnung (PAR) 

Der Zentralausschuss beim Bundesministerium f. Justiz hat den Beschluss gefasst, bei PAR II, welches von der Richterschaft gefordert und nun auch betrieben wird, nicht mitzumachen.

Gründe dafür sind:

  • Eine große Belastung der Kollegenschaft durch Aufzeichnungstätigkeiten;

  • Mit Ausnahme des Außerstreitbereiches, in dem weitere Zeitwertverbesserungen mit dem BMfJ besprochen  wurden, sind alle anderen PAR-Zeitwerte für die Rechtspflegerschaft akzeptabel und gerecht;

  • Das Geld für PAR II für die Rechtspfleger sollte sinnvollerweise in die verstärkte Fortbildung im B-Bereich investiert werden, die insbesondere im Selbstmanagementbereich dringend erforderlich ist – Zeitmanagement, Konfliktbewältigung, Verhandlungsführung u.v.a.m.).

Nicht alles was neu ist, muss gut oder besser sein. Grundlage einer von der Kollegenschaft akzeptierten Personalanforderungsrechnung ist sicher die Auslastungsgerechtigkeit, die auch die Tätigkeit der PEG und der Ausbildungspools, Abwesenheiten durch Karenzen u. dgl. miteinbeziehen muss.

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Stand: 09. November 2007