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MEHR PERSONAL FÜR STAATSANWALTSCHAFTEN – Die Umsetzung der StPO-Novelle bringt neben 128 zusätzlichen Staatsanwälten auch das erforderliche Kanzleipersonal. Derzeit klären die Personalreferate der Oberlandesgerichte, welche Personalrochaden mit Jahreswechsel konkret stattfinden. Die Personalvertretung vermisst dazu die erforderlichen Begleitmaßnahmen des Justizministeriums. So ist beispielsweise absehbar, dass viele Bedienstete in den Staatsanwaltschaften ab Jahreswechsel durch den Personalzuwachs eklatante Gehaltseinbußen haben, wenn nicht rechtzeitig die Schlüsselzahlen der MLZ angepasst werden. Der Zentralausschuss erwartet einen raschen positiven Abschluss der Verhandlungen mit dem Justizministerium. |
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