[Firmenlogo-Bild] ZENTRALAUSSCHUSS BEIM
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

Personalvertretung für die Beamten und  Vertragsbediensteten
der Österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften und des
Bundesministeriums für Justiz

 

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Was ist die Personalvertretung?

In Österreich werden die Interessen der öffentlichen Bediensteten von einer gesetzlichen Personalvertretung wahrgenommen!

Personalvertreter werden für die Dauer von 5 Jahren demokratisch gewählt.

Sie sind nur gegenüber den Kollegenschaft verantwortlich!

Die Personalvertretung hat die
• beruflichen Interessen
• wirtschaftlichen Interessen
• sozialen Interessen
• kulturellen Interessen
• gesundheitlichen Interessen
der Bediensteten vertreten!

Sie hat dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

 

 

Webmaster: werner.gschwandtner@za-justiz.at 
Stand: 09. November 2007