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Die Personalvertretung setzt sich aus drei verschiedenen unabhängigen Personalvertretungsorganen zusammen. Auf der Ebene der Dienststellen sind Dienststellenausschüsse eingerichtet. Bei den Oberlandesgerichten, die als nachgeordneten Dienstbehörden agieren, vertreten Fachausschüsse die Interessen der Kollegenschaft. Oberstes Organ der Personalvertretung im Justizressort ist der Zentralausschuss beim Bundesministerium für Justiz. |
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